Nur 71,40 € für eine Wärmepumpe pro Jahr (inkl. Versicherungssteuer)
Allgefahrendeckung (inkl. Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler und Kurzschluss)
Keine Angabe einer Versicherungssumme erforderlich, daher keine Unterversicherung möglich
Unabhängig von der Gebäudeversicherung, die im Schadensfall nicht belastet wird
Schneller und unkomplizierter Abschluss
Erweiterter Versicherungsschutz durch sog. Baudeckung
1. Allgefahrenversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihre Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem
für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.
Daher wird insbesondere Entschädigung geleistet für:
Abhandenkommen der Anlage durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Überdruck oder Unterdruck
Brand, Blitzschlag, Explosion
Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Schneedruck
2. Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Neuwert der versicherten Wärmepumpe.
Eine Versicherungssumme ist von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht anzugeben. Dies hat den wichtigen Vorteil, dass eine Unterversicherung nicht möglich ist.
3. Gebäudeversicherung
Im Rahmen der Gebäudeversicherung sind die oben genannten Risiken in der Regel entweder überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt mitversichert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Diebstahl der Wärmepumpe. Aber auch wenn durch die Gebäudeversicherung weitgehender Versicherungsschutz im Hinblick auf die Wärmepumpe besteht, ist dennoch der Abschluss einer Wärmepumpen Allgefahren-Versicherung sinnvoll, da im Schadenfall die Gebäudeversicherung nicht belastet wird und somit das Risiko entfällt, dass der Versicherer der Gebäudeversicherung diese wichtige Versicherung aufgrund des Schadensfalls kündigt.
4. Erweiterter Versicherungsschutz durch sog. Baudeckung
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für die betriebsfertig installierte Wärmepumpe. Im Rahmen der Deckungserweiterung Baudeckung beginnt der Versicherungsschutz bereits nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Baudeckung endet mit der Betriebsfertigkeit und Ihrer mängelfreien Abnahme, spätestens jedoch drei Monate nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Im Rahmen der Baudeckung leistet der Versicherer nur Entschädigung für Sachschäden durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie bei Abhandenkommen infolge von Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile und Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagerten versicherten Sachen.